Flugfeldordnung
1. Benutzungsbewilligung
Das Modellflugfeld des Modellflugclubs "MFC Northwood Hornets" dient ausschließlich
Mitgliedern zur Ausübung ihres Sportes. Jeder Benutzer ist mit dieser
Flugfeldordnung einverstanden und erklärt sich bereit diese Vorschriften
einzuhalten. Modellpiloten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für
Luftfahrzeuge und eine Registrierung als Drohnenbetreiber besitzen.
Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung sind beim Flugbetrieb
mitzuführen und bei Verlangen vorzuweisen. Verstöße werden mit Verwarnung,
Flugverbot und Ausschluss aus dem Verein geahndet. Nichtmitglieder haben bei
illegaler Nutzung mit einer Anzeige wegen Besitzstörung zu rechnen.
2. Haftung
Die Benutzung des Modellflugfeldes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung
seitens des "MFC Northwood Hornets" wird ausnahmslos abgelehnt. Jeder Modellpilot
fliegt auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm oder
seinem Modell angerichteten Schaden. Für Flurschäden bei der Bergung
eines abgestürzten Modells haftet der Verursacher.
3. Sicherheit
Jeder Modellpilot muss sich beim Fliegen und Aufenthalt auf dem Fluggelände
so verhalten, dass jegliche Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum
anderer Personen vermieden wird sowie Behinderungen und Belästigungen
möglichst gering gehalten werden. Personen, die gegen die Flugfeldordnung
verstoßen, sind auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Ist die Sicherheit nicht
gewährleistet, muss der Flugbetrieb so rasch und so weit wie möglich
eingestellt werden.
4. Clubeinrichtungen
Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust oder
Beschädigung einer Clubeinrichtung ist der Clubleitung unverzüglich
mitzuteilen. Auf dem Modellflugfeld und in unmittelbarer Umgebung ist auf
Sauberkeit zu achten. Zigarettenstummel sind in die dafür vorgesehenen
Behältnisse zu entsorgen. Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass
nach Ende des Flugbetriebs der Platz in sauberem Zustand verlassen wird.
Die Kameradschaft untereinander gebietet es nicht dem Letzten am Platz das
Aufräumen zu überlassen.
5. Parkplätze
Fahrzeuge sind im Zuschauerbereich entlang des Zufahrtsweges zu parken.
Das Befahren des restlichen Flugfeldes ist verboten.
6. Zuschauerbereich
Zuschauer ist jede Person, die sich während des Flugbetriebes auf dem
Gelände des Flugfeldes bzw. in der nahen Umgebung aufhält und kein
Flugmodell steuert oder als Helfer im Einsatz ist. Zuschauer haben sich
ausnahmslos im Zuschauerbereich, das ist die südliche Hälfte des Flugfeldes
entlang des Zufahrtsweges, aufzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
Für Tiere haftet der Besitzer.
7. Modelle
Ausrüstungsgegenstände und ruhende Modelle sind im Zuschauerbereich abzustellen.
Die Lautstärke von Triebwerken darf die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte
nicht überschreiten. Darüber hinaus ist unter Anwendung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten die Lautstärke möglichst niedrig zu halten. Unnötig
langes Laufen lassen am Stand ist zu vermeiden. Beim Betanken und Entleeren
der Modelle ist darauf zu achten, dass keine umweltschädlichen Substanzen ins
Erdreich gelangen. Modelle müssen mit einer gültigen Registrierungsnummer
gekennzeichnet sein.
8. Start- und Landepiste
Die nördliche Hälfte des Flugfeldes dient als Start- und Landepiste und darf nur
zum Betrieb eines Flugmodells betreten werden. Modellsteuernde Piloten und deren
Helfer haben sich an der Grenze zum Zuschauerbereich aufzuhalten. Der Rest der
Piste dient Start- und Landevorgängen und ist danach rasch zu räumen. Starts und
Landungen, sowie das Betreten der Start- und Landepiste sind laut und deutlich
anzukündigen.
9. Flugraum
Alle Start- und Landevorgänge müssen parallel zum Zufahrtsweg ausgeführt werden.
Das Anfliegen in geringer Höhe bzw. das Überfliegen des Zuschauerbereiches und von
Modellpiloten ist ausnahmslos verboten. Jeder Modellpilot hat seine Flugroute so zu
wählen, dass keine Personen gefährdet oder belästigt werden (Zuschauer, Jäger,
Landwirte, Spaziergänger, Radfahrer, ...).
10. Flugbetrieb
Flugbetrieb ist von 8:00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. Änderungen
werden im Bedarfsfall bekannt gegeben. Sind mehrere Modellpiloten am Flugfeld
haben sie sich bezüglich Startreihenfolge, Flugdauer, etc. untereinander
abzusprechen. Segelflugzeugen ist mit Motorflugzeugen auszuweichen. Anschwebenden
oder landenden Flugzeugen ist der Vorrang einzuräumen. Modelle mit Motorausfall
oder einem anderen technischen Gebrechen haben absoluten Vorrang zur Landung.
11. Frequenzen
Vor Inbetriebnahme des Senders hat sich jeder Modellpilot zu überzeugen,
dass seine Frequenz nicht belegt ist. Für Schäden durch Missachtung dieser
Vorschrift ist der Verursacher gegenüber dem Geschädigten haftbar.
12. Gastpiloten
Gastpiloten dürfen das Modellflugfeld nur mit Genehmigung des Vorstandes und
in Anwesenheit des einladenden Clubmitgliedes benutzen. Das einladende Mitglied
hat zu kontrollieren, dass der Gastpilot eine gültige Haftpflichtversicherung
für Luftfahrzeuge besitzt und sich mit der Flugfeldordnung vertraut macht.
Clubmitglieder sind im Zweifelsfall immer vorrangig zu behandeln.
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