Flugplatzordnung

1. Benutzungsbewilligung

Der Modellflugplatz des Modellflugclubs »MFC Northwood Hornets« dient ausschließlich Mitgliedern zur Ausübung ihres Sportes. Jeder Benutzer ist mit dieser Flugplatzordnung einverstanden und erklärt sich bereit diese Vorschriften einzuhalten. Modellpiloten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge, den Kompetenznachweise und eine Registrierung als UAS-Betreiber besitzen. Versicherungsnachweis, Kompetenznachweise und Registrierungsbestätigung sind beim Flugbetrieb mitzuführen und bei Verlangen vorzuweisen. Verstöße werden mit Verwarnung, Flugverbot und Ausschluss aus dem Verein geahndet. Nichtmitglieder haben bei illegaler Nutzung mit einer Anzeige wegen Besitzstörung zu rechnen.

2. Haftung

Die Benutzung des Modellflugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung seitens des »MFC Northwood Hornets« wird ausnahmslos abgelehnt. Jeder Modellpilot fliegt auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm oder seinem Modell angerichteten Schaden. Für Flurschäden bei der Bergung eines abgestürzten Modells haftet der Verursacher.

3. Sicherheit

Jeder Modellpilot muss sich beim Fliegen und Aufenthalt auf dem Fluggelände so verhalten, dass jegliche Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Personen vermieden wird sowie Behinderungen und Belästigungen möglichst gering gehalten werden. Personen, die gegen die Flugplatzordnung verstoßen, sind auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Ist die Sicherheit nicht gewährleistet, muss der Flugbetrieb so rasch und so weit wie möglich eingestellt werden.

4. Clubeinrichtungen

Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust oder Beschädigung einer Clubeinrichtung ist der Clubleitung unverzüglich mitzuteilen. Auf dem Modellflugplatz und in unmittelbarer Umgebung ist auf Sauberkeit zu achten. Zigarettenstummel sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass nach Ende des Flugbetriebs der Platz in sauberem Zustand verlassen wird. Die Kameradschaft untereinander gebietet es nicht dem Letzten am Platz das Aufräumen zu überlassen.

5. Parkplätze

Fahrzeuge sind im Zuschauerbereich entlang des Zufahrtsweges zu parken. Das Befahren des restlichen Flugplatzes ist verboten.

6. Zuschauerbereich

Zuschauer ist jede Person, die sich während des Flugbetriebes auf dem Gelände des Flugplatzes bzw. in der nahen Umgebung aufhält und kein Flugmodell steuert oder als Helfer im Einsatz ist. Zuschauer haben sich ausnahmslos im Zuschauerbereich, das ist die südliche Hälfte des Flugplatzes entlang des Zufahrtsweges bis drei Meter nach den Vorbereitungstischen, aufzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder. Für Tiere haftet der Besitzer.

7. Modelle

Ausrüstungsgegenstände und ruhende Modelle sind im Zuschauerbereich abzustellen. Die Lautstärke von Triebwerken darf die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Darüber hinaus ist unter Anwendung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Lautstärke möglichst niedrig zu halten. Unnötig langes Laufen lassen am Stand ist zu vermeiden. Beim Betanken und Entleeren der Modelle ist darauf zu achten, dass keine umweltschädlichen Substanzen ins Erdreich gelangen. Modelle müssen mit einer gültigen Registrierungsnummer gekennzeichnet sein.

8. Start- und Landepiste

Die nördliche Hälfte des Flugplatzes, beginnend drei Meter nach den Vorbereitungstischen, dient als Start- und Landepiste und darf nur zum Betrieb eines Flugmodells betreten werden. Modellsteuernde Piloten und deren Helfer haben sich an der Grenze zum Zuschauerbereich aufzuhalten. Der Rest der Piste dient Start- und Landevorgängen und ist danach rasch zu räumen. Starts und Landungen, sowie das Betreten der Start- und Landepiste sind laut und deutlich anzukündigen.

9. Flugraum

Alle Start- und Landevorgänge müssen parallel zum Zufahrtsweg ausgeführt werden. Das Anfliegen in geringer Höhe bzw. das Überfliegen des Zuschauerbereiches und von Modellpiloten ist ausnahmslos verboten. Jeder Modellpilot hat seine Flugroute so zu wählen, dass keine Personen gefährdet oder belästigt werden (Zuschauer, Jäger, Landwirte, Spaziergänger, Radfahrer, ...).

10. Flugbetrieb

Flugbetrieb ist von 8:00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. Änderungen werden im Bedarfsfall bekannt gegeben. Sind mehrere Modellpiloten am Flugplatz haben sie sich bezüglich Startreihenfolge, Flugdauer, etc. untereinander abzusprechen. Segelflugzeugen ist mit Motorflugzeugen auszuweichen. Anschwebenden oder landenden Flugzeugen ist der Vorrang einzuräumen. Modelle mit Motorausfall oder einem anderen technischen Gebrechen haben absoluten Vorrang zur Landung.

11. Frequenzen

Vor Inbetriebnahme des Senders hat sich jeder Modellpilot zu überzeugen, dass seine Frequenz nicht belegt ist. Für Schäden durch Missachtung dieser Vorschrift ist der Verursacher gegenüber dem Geschädigten haftbar.

12. Gastpiloten

Gastpiloten dürfen den Modellflugplatz nur mit Genehmigung des Vorstandes und in Anwesenheit des einladenden Clubmitgliedes benutzen. Das einladende Mitglied hat zu kontrollieren, dass der Gastpilot eine gültige Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge besitzt und sich mit der Flugplatzordnung vertraut macht. Clubmitglieder sind im Zweifelsfall immer vorrangig zu behandeln.

Flugplatzskizze
Flugplatzskizze

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